Entsprechenserkärung 2008

Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG (2008)

Vorstand und Aufsichtsrat der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG geben hiermit gemäß § 161 AktG folgende Erklärung ab:

Die Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - in der Fassung vom 6. Juni 2008 - mit folgenden Abweichungen entsprechen:

  • Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung: Die von der Gesellschaft für den Vorstand und den Aufsichtsrat abgeschlossene D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor.

  • Bildung von Ausschüssen: Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse, insbesondere keinen Prüfungsausschuss oder Nominierungsausschuss eingerichtet.

  • Vorstandsvergütung: Derzeit besteht keine Regelung über eine Vergütung des Vorstandes durch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.

  • Altersgrenze für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates: Weder für die Mitglieder des Vorstandes noch für die Mitglieder des Aufsichtsrates sind Altersgrenzen festgelegt worden.

  • Aufsichtsratsvergütung: Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung

Seit der Entsprechenserklärung vom 03. Dezember 2007 hat die Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - in der Fassung vom 14. Juni 2007 - mit Ausnahme der in der Erklärung mitgeteilten Abweichungen vollumfänglich entsprochen.

Berlin, den 03. Dezember 2008
     
Für den Vorstand:
Dr. Andreas Eckert
Dr. Edgar Löffler
Dr. André Heß    

Für den Aufsichtsrat:
Prof. Dr. Wolfgang Maennig

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