Druck Icon
 

Eckert & Ziegler AG übernimmt Mehrheit an Zyklotronbetreiber

Berlin, 02.03.2005. Die Eckert & Ziegler AG (ISIN DE0005659700), ein Spezialist für Medizinprodukte zur Diagnose und Behandlung von Krebs, hat im Rahmen einer Kapitalerhöhung 70% an der EURO-PET Berlin Zyklotron GmbH übernommen. Das Adlershofer Unternehmen, zu dessen Alt- und Gründungsgesellschaftern eine Reihe von engagierten Ärzten gehören, ist als pharmazeutischer Hersteller für Radiopharmaka zugelassen und produziert vorwiegend für lokale Abnehmer Kontrastmittel für sogenannte PET-Untersuchungen. Diese leistungsfähige und wegweisende Technik gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Diagnostik von Krebserkrankungen, denn sie erspart dem Patienten einen beschwerlichen Diagnosemarathon sowie Operationen auf Verdacht.

"Das moderne, erst vor kurzem fertiggestellte Zyklotron und das angeschlossene radiopharmazeutische Labor eröffnen die Chance, über unseren europäischen Vertrieb in Zukunft nuklearmedizinische Generika oder radiopharmazeutische Lizenzprodukte anzubieten", erläuterte dazu der Bereichsvorstand Nuklearmedizin, Dr. Andreas Hey. "Für ein erstes Präparat haben wir bereits europäische Vertriebsrechte sichern können. Bevor sich Umsätze und Erträge zeigen, müssen wir allerdings noch seine europäische Zulassung beantragen und die Markteinführung vorbereiten. Aus diesem Grund erwarten wir für die EURO-PET in diesem Jahr nur einen kleinen Umsatzbeitrag und eventuell sogar einen geringen Verlust. Die Situation könnte sich jedoch schnell verbessern, sobald es auch in Deutschland zu einer Kostenerstattung für PET-Untersuchungen und damit zu einer stärkeren Nachfrage nach PET-Kontrastmitteln kommt."

PET-Diagnosen sind in allen europäischen Ländern und Nordamerika gängige Praxis und werden von den sozialen Gesundheitssystemen bei wichtigen Indikationen erstattet. Allein in Deutschland ist die Untersuchung Privatpatienten vorbehalten. Im Oktober 2004 erstritt sich allerdings ein Kassenpatient vor dem höchsten deutschen Sozialgericht Zugang zu dem Verfahren. Die Leipziger Richter rügten in ihrer Begründung ein Systemversagen, da das gesetzlich vorgesehene Anerkennungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen in Deutschland nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wurde. Es wird daher damit gerechnet, dass über kurz oder lang auch PET-Untersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

PET ist die Abkürzung für Positronen-Emissions-Tomographie und bezeichnet eine Technik, bei dem winzigste Mengen eines schwach radioaktiven Kontrastmittels mit Hilfe einer speziellen Kamera sichtbar gemacht und zur Diagnose genutzt werden.

Der Vorstand