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Eckert & Ziegler wird Berufungsgericht anrufen

Berlin, 29.5.2009 - In Ergänzung zur Pressemeldung vom 28.4.2009 und auf ausdrücklichen Wunsch der belgischen Börsenaufsicht teilt die Eckert & Ziegler AG (ISIN DE0005659700) hiermit mit, dass sie in der nächsten Woche Widerspruch gegen die Entscheidung der belgischen Börsenaufsicht einlegen wird, wonach die Gesellschaft den Aktionären der International Brachytherapy ein verpflichtendes Übernahmeangebot von 3,47 EUR pro Aktie unterbreiten sollte.

Dabei wird die Gesellschaft das Berufungsgericht auch um die Bestätigung der weiteren Aussetzung des Vollzuges bitten. Für den Fall, dass das Gericht gegen Eckert & Ziegler entschiede, müsste die Annahmefrist des verpflichtenden Übernahmeangebots innerhalb von 40 Werktagen nach der Gerichtsentscheidung beginnen.

Die Eckert & Ziegler AG bleibt dabei, nicht gegen die Regelungen des belgischen Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen zu haben und bekräftigt ihre Position, dass sich kein Übernahmeangebot aus der geltenden Rechtslage ableiten lässt.

Der Vorstand