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Eckert & Ziegler: Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Pflichtangebots für IBt

Berlin, 20.01.2010 - Das belgische Appellationsgericht in Brüssel hat den Einspruch der Eckert & Ziegler AG (ISIN DE0005659700) gegen eine Verfügung der belgischen Finanzaufsicht CBFA abgewiesen und die Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Pflichtangebots zur Übernahme der International Brachytherapy (IBt) bestätigt. Eckert & Ziegler wurde zudem dazu verpflichtet, Verfahrenskosten in Höhe von 20.186 EUR zu zahlen. Vom Urteil des Appellationsgerichts werden ansonsten keine materiellen Auswirkungen auf das laufende Übernahmeangebot erwartet, etwa in Hinsicht auf den Preis oder die Bewertung von IBt. Eckert & Ziegler hatte die Bedingungen seiner Offerte im Vorfeld bereits freiwillig an die Vorgaben der belgischen Börsenaufsicht angepasst. Da das Urteil der separaten Klage von Creafund keine materielle Grundlage mehr zubilligt, geht der Vorstand davon aus, dass die Rechtsstreite um das Übernahmeangebot mit dem Urteil beendet sind.

Der Vorstand