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Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung bestätigen Wirksamkeit von Seed-Implantation für die Behandlung von Prostatakrebs

Berlin, 06.12.2005. Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben in einer gemeinsamen wissenschaftlichen Stellungnahme, einem sogenannten HTA-Bericht (für "Health Technology Assessment"), die Implantation von kleinen radioaktiven Stäbchen (Seed-Implantation) als vollwertige Alternative zur herkömmlichen chirurgischen Operation bei Prostatakrebs bestätigt. Mit Hinweis unter anderem auf umfangreiche retrospektive Studien heißt es, die Seed-Implantation weise "keine ungünstigere Wirksamkeits-Verträglichkeits-Relation" gegenüber dem chirurgischen Eingriff (radikale Prostatektomie) oder der externen Strahlentherapie auf. Die Daten, die sich auf Langzeitstudien von bis zu zwölf Jahren Nachbeobachtungsdauer stützen, bestätigten sogar "mögliche Vorteile bei Erhalt von Potenz und Urinkontinenz". Als mögliche Nachteile werden "rektale Komplikationen und urethrale Nebenwirkungen" genannt. In Frage käme die Seed-Implantation "insbesondere" bei Patienten mit frühen Stadien des Krebses.

"Wir sind von den Ergebnissen nicht überrascht, da die Methode im Ausland schon lange etabliert ist", sagte dazu Dr. Edgar Löffler, Vorstand der Eckert & Ziegler AG und verantwortlich für den Bereich Therapie. "In den USA etwa ist seit 15 Jahren ein kontinuierlicher Rückgang der operativen Behandlungen zugunsten der Seed-Implantation zu beobachten, weil die Nebenwirkungsraten deutlich niedriger sind, und die Behandlung ambulant durchgeführt werden kann. Damit ist die Methode insgesamt kostengünstiger und reduziert langfristig die Gesundheitsausgaben".

Die Eckert & Ziegler AG (ISIN DE 0005659700) ist einer der größten europäischen Hersteller von schwach radioaktiven Implantaten zur schonenden Behandlung von Prostatakrebs und hat sich seit Jahren für die Aufnahme dieser patientenfreundlichen Behandlungsmethode in die Abrechnungskataloge der deutschen Krankenkassen eingesetzt. Während Privatpatienten die Therapiealternative schon lange nutzen, haben schleppende und langwierige Anerkennungsverfahren einen breiten Zugang für Kassenpatienten bisher versperrt. Erst seit Dezember 2003 wird die stationäre Seed-Implantation von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Mit dem positiven Votum der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist der Weg nun für die Aufnahme der ambulanten Seed-Implantation in den Regelleistungskatalog durch den Gemeinsamen Bundesausschuß bereitet. Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen: BEBIG Isotopen- und Medizintechnik GmbH Karolin Riehle, Öffentlichkeitsarbeit, Robert-Rössle-Str. 10, D-13125 Berlin Tel.: +49 (0) 30 / 94 10 84-138, Fax -112, e-mail: karolin.riehle@ezag.de, www.bebig.de

Der vollständige HTA-Bericht ist abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/30/HTA/70b.pdf

Der Vorstand