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Positive Stellungnahme der Selbstverwaltungsgremien zur Feindiagnose mit Radiopharmazeutika - Eckert & Ziegler Tochter profitiert

Berlin, 29. Dezember 2005. Das zentrale Selbstverwaltungsgremium der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für die Einführung neuer medizinischer Behandlungsmethoden in Deutschland, der Gemeinsame Bundesausschuss, hat sich erstmals positiv zur sogenannten Positronenemissionstomographie (PET) geäußert. Mit diesem bildgebenden Verfahren, bei dem Spuren von schwach radioaktivem Traubenzucker als eine Art Kontrastmittel eingesetzt werden, können Krankheiten wie Krebs und Alzheimer wesentlich früher, umfassender und genauer als mit herkömmlichen Mitteln erkannt werden. Die Effektivität der Behandlung, lässt sich dadurch wesentlich steigern. Von der Verbreitung des Verfahrens profitiert auch Eckert & Ziegler, ein Spezialist für isotopentechnische Anwendungen in der Medizin (ISIN DE 0005659700): über ihre Wiesbadener Tochtergesellschaft FCD ist sie deutscher Marktführer für Präparate zur PET-Untersuchung.

In anderen Industrieländern ist die Positronenemissionstomographie insbesondere für die Krebstherapie seit Jahren fest etabliert, um versteckte Streukrebsherde aufzufinden oder Wiederkehr von Rezidiven auszuschließen. Pro Jahr werden dabei zum Beispiel in den Vereinigten Staaten rund eine Million Untersuchungen durchgeführt und um die 200 Mio. USD an radioaktiven Kontrastmitteln umgesetzt. In Deutschland besteht dagegen noch ein erheblicher Nachholbedarf hinsichtlich der Anerkennung der Methode und der Aufnahme in die Abrechnungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen. Mit der Feststellung des Gemeinsamen Bundesausschusses, dass die Methode auch nach den Kriterien des Sozialgesetzbuches "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sei, wird mittelfristig nun auch hier mit einer breiteren Anwendung des Verfahrens gerechnet.

Der für Außenstehende verklausuliert klingende Beschluss des Gemeinsamen Bundesaus-schusses (http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs7/beschluesse/2005-12-20-khb-PET-NSCLC_WZ.pdf), dass PET eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen "bleibe", hängt mit dem sogenannten "Verbotsvorbehalt" für Krankenhäuser zusammen, welches alle Behandlungsinnovationen erlaubt, die nicht explizit verboten worden sind. Da zahlreiche Kran-kenhäuser und vor allem Universitätskliniken bereits seit Jahren PET-Geräte betreiben, ohne dass zu dem Verfahren schon eine Stellungnahme der entsprechenden Gremien vorgelegen hätte, bedeutet das Votum des Gemeinsamen Bundesausschuss eine Bestätigung dieser Praxis, und einen weiteren Schritt zur Anerkennung dieses bewährten Verfahrens auch für den ambulanten Bereich.

Der Vorstand