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ECKERT & ZIEGLER: IBt-Aktionär klagt auf Erzwingung eines Pflichtangebotes

ECKERT & ZIEGLER Strahlen- und Medizintechnik AG / Rechtssache

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Berlin, 16. Februar 2009 – Die Eckert & Ziegler Strahlen- und
Medizintechnik AG (ISIN DE0005659700) ist von der belgischen International
Brachytherapy S.A. (IBt) darüber informiert worden, dass ein Aktionär der
IBt vor einem Brüsseler Gericht eine Klage gegen Eckert & Ziegler zur
Erzwingung eines Pflichtangebots eingereicht habe. Eckert & Ziegler hält
29,89% der Aktien von IBt und soll dazu verurteilt werden, den anderen
Aktionären von IBt für ihre insgesamt ca. 10 Mio. Aktien ein Pflichtangebot
zu einem Aktienpreis von 3,47 EUR pro Aktie zu unterbreiten.

Eckert & Ziegler ist überzeugt, dass eine solche Pflicht nicht besteht oder
bestanden hat, und wird beantragen, die Klage abzuweisen.

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:


Im Februar 2008 brachte Eckert & Ziegler ihre Tochterfirma BEBIG zu einem
Preis von 3,47 EUR pro Aktie in die Brüsseler International Brachytherapy
S.A. (IBt) ein. Nach der belgischen Börsenordnung wäre dieser
Einbringungspreis als Mindestpreis zu zahlen, falls Eckert & Ziegler
innerhalb von 12 Monaten nach der Einbringung ein Übernahmeangebot
ausspräche. Durch die Klage möchte der Aktionär Eckert & Ziegler zwingen,
dieses noch vor Ablauf der Mindestpreisfrist am 26. Februar 2009 zu tun.

Begründet wird die Klage mit dem Transfer einer Option Ende Dezember 2008.
Dazu muss man wissen, dass Eckert & Ziegler zusammen mit den Aktien der
International Brachytherapy im Februar 2008 eine Zehnjahresoption auf ein
Paket von 5 Mio. Stimmaktien an IBt erwarb. Es handelt sich um Aktien, die
keinen Dividendenanspruch besitzen und de facto nur zur Stimmabgabe in der
Hauptversammlung berechtigen. Zusammen mit den regulären IBt-Aktien der
Eckert & Ziegler AG machen diese IBt-Stimmaktien mehr als die Hälfe der
Hauptversammlungsstimmrechte aus.
 
Um Optionsgebühren zu sparen und die eigene Investorenbasis langfristig zu
erweitern, transferierte Eckert & Ziegler Ende 2008 diese
IBt-Stimmaktienoption unter Beibehaltung ihrer Option auf eine der Eckert &
Ziegler AG bekannte unabhängige Investmentgesellschaft. Der Kläger
unterstellt nun, dass der neue Optionsgeber und Eckert & Ziegler in Bezug
auf IBt abgestimmt handelten. Die Vorwürfe sind in der Klage nur vage
formuliert. Eckert & Ziegler kann sie nicht nachvollziehen und weist sie
zudem entschieden zurück. 

Der Vorstand
Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen:
Eckert & Ziegler AG, Karolin Riehle, Investor Relations
Robert-Rössle-Str. 10, D-13125 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 / 94 10 84-138, Fax
–112; E-Mail: karolin.riehle@ezag.de, www.ezag.de


16.02.2009  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache:      Deutsch
Emittent:     ECKERT & ZIEGLER Strahlen- und Medizintechnik AG
              Robert-Rössle-Str. 10
              13125 Berlin
              Deutschland
Telefon:      +49 (0)30 941 084-0
Fax:          +49 (0)30 941 084-112
E-Mail:       karolin.riehle@ezag.de
Internet:     www.ezag.de
ISIN:         DE0005659700
WKN:          565970
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Stuttgart;
              Freiverkehr in Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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