Entsprechenserklärung 2008
Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG (2008)
Vorstand und Aufsichtsrat der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG geben hiermit gemäß § 161 AktG folgende Erklärung ab:
Die Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex – in der Fassung vom 6. Juni 2008 – mit folgenden Abweichungen entsprechen:
- Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung: Die von der Gesellschaft für den Vorstand und den Aufsichtsrat abgeschlossene D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor.
- Bildung von Ausschüssen: Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse, insbesondere keinen Prüfungsausschuss oder Nominierungsausschuss eingerichtet.
- Vorstandsvergütung: Derzeit besteht keine Regelung über eine Vergütung des Vorstandes durch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.
- Altersgrenze für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates: Weder für die Mitglieder des Vorstandes noch für die Mitglieder des Aufsichtsrates sind Altersgrenzen festgelegt worden.
- Aufsichtsratsvergütung: Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung
Seit der Entsprechenserklärung vom 03. Dezember 2007 hat die Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex – in der Fassung vom 14. Juni 2007 – mit Ausnahme der in der Erklärung mitgeteilten Abweichungen vollumfänglich entsprochen.
Berlin, den 03. Dezember 2008
Für den Vorstand:
Dr. Andreas Eckert
Dr. Edgar Löffler
Dr. André Heß
Für den Aufsichtsrat:
Prof. Dr. Wolfgang Maennig